Fahnenstange

Eine Fahnenstange oder ein Fahnenmast wird zum Hissen einer Fahne verwendet. Fahnenstangen stehen auf Firmengeländen, auf dem Gelände vor staatlichen Einrichtungen und auch in Gärten bzw. auf Grundstücken von Privatpersonen. Es sind dabei nicht nur Nationalflaggen oder Fahnen mit dem Firmenlogo, die hochgezogen werden an diesen Vorrichtungen. Es kann sich auch um Werbefahnen handeln, die auf bestimmte Veranstaltungen hinweisen.

Vor allem für Unternehmen ist eine solche Werbefahne sehr nützlich. Denn über eine große Strecke hinweg kann diese Fahne gesehen werden. Der Werbeaufdruck auf der Fahne sorgt für eine sehr hohe Bekanntheit und vor allem dafür, dass der Slogan und der Werbespruch allen, die diese Fahne sehen ein Begriff werden. Das heißt letztlich, dass in einer solchen Werbefahne ein hoher Widererkennungswert liegt. In einem solchen Fall sollte der Fahnenmast natürlich entsprechend hoch sein. Da wären wir allerdings auch schon bei der rechtlichen Frage. Denn aus dem Aufstellen von einem Fahnenmast ergeben sich auch einige rechtliche Fragen.

Fahnenstange

Sicherer Halt ist gefragt

Es gibt in Bezug auf die Größe der Fahnenstange vor allem Vorgaben hinsichtlich der Höhe. Entscheidend ist auch die Halterung der Fahnenstangen auf dem Boden, wobei Fahnenstangen auch grundsätzlich an der Hauswand von einem Gebäude angebracht werden kann. Hierfür ist allerdings eine behördliche Genehmigung erforderlich. Grund dafür ist, dass es sich hier um eine Art Verlängerung handelt bzw. um einen Anbau, wenn man so möchte. Eine Baugenehmigung und ein aufwändiger Prozess ist für eine solche Genehmigung aber nicht nötig. Es reicht hier ein kurzes Vorsprechen. Wenn keine Sicherheitsbedenken seitens der Behörde bestehen, wird die Genehmigung auch zügig erteilt. Indes bedürfen freistehende Masten, an denen Fahnen gehisst werden können, einer Genehmigung. Dies kann von Stadt oder Gemeinde jeweils unterschiedlich geregelt sein. Die Genehmigung muss allerdings vor dem Aufstellen erteilt worden sein, da ansonsten die Genehmigung in der Regel verweigert wird und der Fahnenmast abgebaut werden muss. Sollen gleich mehrere Masten nebeneinander oder verteilt auf einem Grundstück aufgestellt werden, dann müssen bestimmte Abstände eingehalten werden. Grund dafür ist, dass verhindert werden muss, dass wenn ein Mast abbrechen sollte, in der näheren Umgebung Schaden entsteht. Der sichere Stand durch ein Fundament muss dabei gewährleistet sein. Dies gilt natürlich auch für die Stange am Haus.

Die richtige Größe bzw. Länge

Bei Fahnenstangen ist vor allem darauf zu achten, dass die Stange die richtige Länge hat. Ansonsten hängt die Fahne womöglich zu weit nach unten und kann den Verkehr auf der Straße beeinträchtigen oder Fußgänger stören. Letztlich ist es auch eine Frage der Optik, wie weit die Fahne herunterhängt und wie lang die Stange im Verhältnis dazu ist.

 

Flaggenmast Varianten ob privat oder geschäftlich

Fahnenmasten – Vorteile verschiedener Materialien